Gesetze / Bundespersonalvertretungsgesetz
BPersVG§ 118 Grundsatz
Stand: 15.06.2021
Für die Dienststellen des Bundes im Ausland gilt dieses Gesetz, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.
Gesetze / Bundespersonalvertretungsgesetz
BPersVGStand: 15.06.2021
Für die Dienststellen des Bundes im Ausland gilt dieses Gesetz, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.